Sie sind auf der Suche nach Ihrem perfekten Audi Gebrauchtwagen? Entdecken Sie jetzt unsere breite Palette an Audi Gebrauchtwagen, darunter Modelle wie der Audi A3, Q3, A4, A5, A6 und der Audi Q8 e-tron.
Profitieren Sie bei den Audi Gebrauchtwagen :plus Wochen bis 13.05.2024 und sichern Sie sich exklusive Angebote für ausgewählte, hochwertig ausgestattete Audi Gebrauchtwagen.
Unser exklusives Angebot für Sie:
Entdecken Sie die Vorteile von Audi Gebrauchtwagen :plus. Jeder Wagen durchläuft einen gründlichen 110-Punkte-Check und kommt mit großzügigen Garantien von 1 bis 3 Jahren. Wir bieten attraktive Versicherungen, einen begrenzten Umtausch, Ersatzwagen und flexible Finanzierungs- und Leasingoptionen. Ihr aktuelles Fahrzeug nehmen wir gerne in Zahlung. Besuchen Sie die Audi Niederlassung in Ihrer Nähe oder die Audi Gebrauchtwagenbörse und finden Sie Ihren perfekten Audi.
¹ Gültig für Audi A3, Audi Q3, Audi A4, Audi A5, Audi A6 und Audi Q8 e-tron (Mietfahrzeuge und Werksdienstwagen) jeweils frühestens 2 Monate und spätestens 24 Monate nach Erstzulassung. Max. Gesamtfahrleistung bei Vertragsbeginn: 40.000 km. Ausgenommen sind S- und RS-Modelle. Für das Fahrzeugalter gilt als Stichtag das Datum der Gebrauchtwagenleasingbestellung. Gültig vom 15.03. – 13.05.2024 (Gebrauchtwagenleasingbestellung), späteste Ummeldung 14.07.2024.
Für private und gewerbliche Einzelabnehmer_innen.
² Dieses Angebot ergänzt die in den Fahrzeugen enthaltene Audi Anschlussgarantie der AUDI AG, Ingolstadt, um die Dienstleistung Inspektion und Verschleiß der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Braunschweig. Nur für Audi Werksdienstwagen und Audi Mietfahrzeuge mit einer Audi Anschlussgarantie bis zu einem Fahrzeugalter von 24 Monaten und 30.000 km Gesamtfahrleistung (Stichtag: Datum der Ummeldung auf den neuen Gebrauchtwagenkunden). Für private und gewerbliche Einzelabnehmer sowie ausgewählte Sonderabnehmer.
³ Ein Angebot der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für private und gewerbliche Einzelkunden. Für Neu- und Gebrauchtwagen (bis 8 Jahre). In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Leistungsumfang bestehend u. a. aus Haftpflicht und Voll-/Teilkaskoversicherung mit 500,- €/150,- € Selbstbehalt sowie GAP Deckung bei finanzierten und geleasten Fahrzeugen. Der Versicherungsvertrag endet nach Ablauf des Probezeitraumes. Bitte nutzen Sie den Probezeitraum um eine Folgeversicherung abzuschließen. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns, Ihrem Audi Partner.
⁴ Junge Gebrauchte sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 24 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. die EURO-Leasing GmbH vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter https://www.audi.de/jungegebrauchtwagen.
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Die in dieser Darstellung gezeigten Produkte, Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm des Herstellers abweichen. Abbildungen und Texte zeigen teilweise Sonderausstattungen, die gegen Mehrpreis erhältlich sind. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ erhalten Sie auf den Webseiten des jeweiligen Herstellers oder bei uns.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de erhältlich ist.